Besonders in Nord-Deutschland war es üblich, dass der Käufer die anfallende Maklerprovision im vollen Umfang übernommen hat. Am 23. Dezember 2020 trat eine Änderung in Kraft, die vorsieht, dass die Provisionszahlung zukünftig von dem Verkäufer und dem Käufer geteilt wird. Der Gedanke dahinter: Beide Parteien, sowohl Verkäufer als auch Käufer, ziehen einen Nutzen aus der...